Aktualisiert am 20. August 2026: Dieser Beitrag wurde an die Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus zur KI, ABl. L, 2026/1744 vom 24. Juli 2026, in Kraft seit dem 27. Juli 2026) und an das deutsche KI-MIG (in Kraft seit dem 29. Juli 2026) angepasst. Drei inhaltliche Korrekturen sind wichtig: Erstens steht Artikel 4 in keiner Bußgeldstufe des Artikels 99, weshalb wir die frühere Aussage, fehlender Schulungsnachweis falle unter die 15-Millionen-Stufe, entfernt haben. Zweitens gelten die Betreiberpflichten nach Artikel 26 erst ab dem 2. Dezember 2027 (Anhang III) beziehungsweise dem 2. August 2028 (Anhang I). Drittens haben wir einen Abschnitt zur tatsächlichen Durchsetzungslage ergänzt. Die Beträge der drei Stufen selbst sind unverändert.
EU AI Act Bußgelder: der Sanktionsrahmen und das, was davon in der Praxis ankommt
EU AI Act Bußgelder erreichen DSGVO-Dimensionen und übertreffen sie in der Spitze sogar. Bis zu 35.000.000 Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes: Das ist der Höchstrahmen für den schwerwiegendsten Verstoß nach der Verordnung (EU) 2024/1689. Auch weniger gravierende Verstöße können bis zu 15.000.000 Euro oder 3 Prozent nach sich ziehen.
Diese Zahlen sind korrekt, aber sie erzählen nur die halbe Geschichte. Wer als deutscher Mittelständler wissen will, was ihn tatsächlich trifft, braucht drei weitere Informationen: welche Artikel überhaupt in welcher Stufe stehen, ab wann sie anwendbar sind, und was bislang wirklich durchgesetzt wurde. Genau daran scheitern die meisten Übersichten im Netz. Sie hängen Bußgelder an Pflichten, die keine haben.
Dieser Beitrag erklärt alle drei Stufen nach Artikel 99 mit exakten Beträgen, die KMU-Schutzregel, den deutschen Bußgeldkatalog nach dem KI-MIG, wer durchsetzt und wie die Durchsetzungslage im August 2026 tatsächlich aussieht.
Wie ist der EU AI Act Bußgeldrahmen nach Artikel 99 aufgebaut?
Artikel 99 kennt drei Stufen, gestaffelt nach Schwere des Verstoßes. Bei allen dreien gilt für Regelunternehmen: der höhere der beiden Werte. Für KMU dreht Absatz 6 diese Logik um.
Stufe 1: Verstöße gegen verbotene KI-Praktiken (Artikel 5)
Artikel 99 Abs. 3 EU AI Act: Verstöße gegen Artikel 5 werden mit Geldbußen von bis zu 35.000.000 Euro oder bis zu 7 Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres geahndet, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Dies ist die schärfste Stufe des gesamten EU AI Act. Sie greift bei Verletzung der seit dem 2. Februar 2025 geltenden absoluten Verbote, unter anderem:
- Social Scoring (Art. 5 Abs. 1 Buchst. c)
- manipulative KI, die unterschwellige Techniken einsetzt (Buchst. a)
- Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen (Buchst. f)
- biometrische Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen wie politischer Überzeugung, Religion oder sexueller Orientierung (Buchst. g)
Zum 2. Dezember 2026 kommen zwei neue Verbote hinzu, eingefügt durch die Verordnung (EU) 2026/1744: die Erzeugung oder Manipulation intimer oder sexuell expliziter Darstellungen bestimmbarer Personen ohne deren ausdrückliche Zustimmung (Buchst. ba) sowie entsprechendes Material im Sinne der Richtlinie 2011/93/EU (Buchst. bb). Beide fallen ebenfalls in die höchste Stufe.
Das Prinzip „je nachdem, welcher Betrag höher ist" bedeutet: Ein Unternehmen mit 800 Mio. Euro Jahresumsatz riskiert nicht 35 Mio. Euro, sondern 56 Mio. Euro (7 Prozent). Ein Unternehmen mit 200 Mio. Euro Umsatz zahlt höchstens 35 Mio. Euro, weil dieser Festbetrag höher ist als 7 Prozent des Umsatzes.
Alles zu den konkreten verbotenen Praktiken lesen Sie in unserem Artikel zu den verbotenen KI-Praktiken nach Artikel 5.
Stufe 2: die abschließend aufgezählten Anbieter- und Betreiberpflichten
Artikel 99 Abs. 4 EU AI Act: Verstöße gegen die dort aufgezählten Vorschriften werden mit bis zu 15.000.000 Euro oder bis zu 3 Prozent des Jahresumsatzes geahndet, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Entscheidend ist, dass diese Aufzählung abschließend ist. Sie umfasst:
- Art. 16 (Pflichten der Anbieter von Hochrisiko-KI)
- Art. 22 (Bevollmächtigte), Art. 23 (Einführer), Art. 24 (Händler)
- Art. 26 (Betreiberpflichten für Hochrisiko-KI)
- die Pflichten notifizierter Stellen (Art. 31, Art. 33, Art. 34)
- Art. 50 (Transparenzpflichten)
- neu seit dem 27. Juli 2026: Art. 25 Abs. 2 und 4 (Pflichten entlang der Wertschöpfungskette)
Für ein typisches KMU sind davon zwei Positionen relevant. Artikel 50 ist die dringlichere: Die Transparenzpflichten gelten seit dem 2. August 2026 und wurden vom Digital Omnibus nicht verschoben, weil sie in Kapitel IV stehen. Wer einen Chatbot betreibt, Deepfakes einsetzt oder KI-generierte Inhalte veröffentlicht, ist heute betroffen. Artikel 26 dagegen wurde verschoben und gilt für Anhang-III-Systeme erst ab dem 2. Dezember 2027, für Anhang-I-Systeme ab dem 2. August 2028. Details in unserem Leitfaden zu den Betreiberpflichten nach Artikel 26.
Beispiele für Verstöße dieser Stufe:
- keine wirksame menschliche Aufsicht für ein Hochrisiko-System eingerichtet (ab Dezember 2027)
- automatisch erzeugte Protokolle werden nicht mindestens sechs Monate aufbewahrt (ab Dezember 2027)
- Beschäftigte wurden vor Einführung eines Hochrisiko-Systems nicht informiert (ab Dezember 2027)
- ein Chatbot weist Nutzer nicht darauf hin, dass sie mit einer KI sprechen (seit August 2026)
- KI-generierte Inhalte werden nicht gekennzeichnet (seit August 2026)
Stufe 3: falsche Angaben gegenüber Behörden
Artikel 99 Abs. 5 EU AI Act: Falsche, unvollständige oder irreführende Angaben gegenüber notifizierten Stellen oder nationalen Behörden werden mit bis zu 7.500.000 Euro oder bis zu 1 Prozent des Jahresumsatzes geahndet, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Diese Stufe greift, wenn Unternehmen im Rahmen von Behördenverfahren unrichtige Informationen liefern, etwa bei Auskunftsersuchen der Bundesnetzagentur.
Die drei Stufen im Überblick
| Stufe | Verstoßart | Höchstbetrag | Umsatzanteil | Grundsatz |
|---|---|---|---|---|
| Art. 99 Abs. 3 | Verbotene Praktiken (Art. 5) | 35.000.000 € | 7 % Jahresumsatz | höherer Betrag gilt |
| Art. 99 Abs. 4 | Art. 16, 22, 23, 24, 26, 31, 33, 34, 50, 25 Abs. 2 und 4 | 15.000.000 € | 3 % Jahresumsatz | höherer Betrag gilt |
| Art. 99 Abs. 5 | Falsche oder irreführende Behördenangaben | 7.500.000 € | 1 % Jahresumsatz | höherer Betrag gilt |
Klarstellung zur dritten Stufe: Der Umsatzanteil in Artikel 99 Absatz 5 beträgt 1 Prozent, nicht 1,5 Prozent, wie es gelegentlich in Sekundärquellen steht. Eine 1,5-Prozent-Stufe existiert in Artikel 99 überhaupt nicht. Wir orientieren uns ausschließlich am Verordnungstext.
Artikel 4 steht in keiner Bußgeldstufe
Wie hartnäckig sich das Gegenteil hält und woher die erfundenen Zahlen stammen, zeigt unsere Analyse Der 35-Millionen-Mythos.
Dies ist der am häufigsten falsch dargestellte Punkt des gesamten EU AI Act, deshalb im Klartext: Die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 taucht in keiner der drei Stufen des Artikels 99 auf. Absatz 3 erfasst ausschließlich Artikel 5. Absatz 4 zählt abschließend auf, und Artikel 4 steht nicht darin. Absatz 5 betrifft nur Behördenangaben. Das war auch vor dem Digital Omnibus schon so, und es hat sich durch ihn nicht geändert.
Jede Aussage, fehlende KI-Schulung koste 35 Mio. Euro, 15 Mio. Euro oder 7,5 Mio. Euro, ist damit falsch. Ebenso falsch ist die in Sekundärquellen kursierende Kombination „7,5 Mio. Euro oder 1,5 Prozent" für Artikel 4, gleich doppelt.
Was stattdessen gilt. Die Durchsetzung von Artikel 4 läuft über Artikel 99 Absatz 1: Die Mitgliedstaaten müssen wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Maßnahmen vorsehen. Seit dem 27. Juli 2026 nennt der Wortlaut dabei ausdrücklich auch Verwarnungen und nicht-monetäre Maßnahmen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Interessen und die wirtschaftliche Tragfähigkeit von KMU, Start-ups und kleinen Midcap-Unternehmen zu berücksichtigen. Die Aufsicht über Artikel 4 durch die nationalen Marktüberwachungsbehörden hat am 2. August 2026 begonnen.
Der praktisch wichtigere Hebel ist ein anderer: Fehlende KI-Kompetenz wirkt als Organisationsverschulden, das andere Verstöße verschärft. Die EU-Kommission formuliert ausdrücklich, Konsequenzen seien einzelfallbezogen und wahrscheinlicher, wenn ein Vorfall nachweislich auf fehlende Schulung zurückgeht. Wer eine dokumentierte Maßnahme vorweisen kann, argumentiert im Ernstfall aus einer anderen Position. Was Artikel 4 seit seiner Neufassung genau verlangt, erklärt unser Beitrag zur EU AI Act Schulungspflicht nach Artikel 4.
Die KMU-Sonderregel: Artikel 99 Absatz 6
Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups enthält Artikel 99 eine wichtige Sonderregel:
Artikel 99 Abs. 6 EU AI Act: „Im Falle von KMU, einschließlich Start-ups, beläuft sich jede in diesem Artikel genannte Geldbuße auf die in den Absätzen 3, 4 und 5 genannten Prozentsätze oder Beträge, je nachdem, welcher davon niedriger ist."
Diese Regelung kehrt die Logik um: Während bei Großunternehmen der höhere Wert gilt, gilt bei KMU der niedrigere. Seit dem 27. Juli 2026 gibt es zusätzlich den neuen Absatz 6a, der dieselbe Begrenzung für kleine Midcap-Unternehmen vorsieht, dort allerdings nur für die Absätze 4 und 5.
Konkretes Rechenbeispiel:
Ein deutsches KMU mit 5.000.000 Euro Jahresumsatz verstößt gegen Artikel 5.
- Festbetrag-Höchstgrenze: 35.000.000 Euro
- umsatzbezogener Höchstbetrag: 7 Prozent von 5.000.000 Euro, also 350.000 Euro
Für ein Großunternehmen würde der höhere Wert gelten: 35.000.000 Euro. Für das KMU gilt der niedrigere Wert: 350.000 Euro.
350.000 Euro ist kein Betrag, den ein mittelständisches Unternehmen leichtfertig riskieren sollte, zumal Reputationsschäden, Prozesskosten und interne Aufarbeitung hinzukommen. Aber die KMU-Regel macht die Richtung deutlich: Der Gesetzgeber will keine existenzbedrohenden Sanktionen für kleine Unternehmen, sondern Anreize zur Compliance.
Die deutsche Ebene: Bußgelder nach dem KI-MIG
Seit dem 29. Juli 2026 gilt in Deutschland das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG), Artikel 1 des KI-VO-Durchführungsgesetzes. Für die Bußgeldfrage sind zwei Punkte entscheidend.
Erstens: Das KI-MIG schafft keine neuen Millionenbußgelder. Die Beträge aus Artikel 99 gelten unmittelbar aus der EU-Verordnung; ein nationales Gesetz muss sie nicht wiederholen.
Zweitens: Es hat einen eigenen, engen Bußgeldkatalog. Paragraf 15 KI-MIG erfasst vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen Art. 21 Abs. 1 und 2 (Informationen und Zugang für Behörden), gegen Art. 27 Abs. 1 bis 3 (Grundrechte-Folgenabschätzung, sobald anwendbar) und gegen Art. 45 (Informationspflichten notifizierter Stellen) sowie das Versäumnis von Betreibern eines Hochrisiko-Systems, die Erläuterung nach Art. 86 Abs. 1 gegenüber betroffenen Personen zu geben.
Paragraf 15 Abs. 3 KI-MIG: „Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden."
Artikel 4 steht auch in diesem Katalog nicht. Wer also nach einem deutschen Bußgeldtatbestand für fehlende KI-Kompetenz sucht, findet keinen.
Wer setzt den EU AI Act in Deutschland durch?
Bundesnetzagentur als zentrale Marktüberwachungsbehörde
Nach Paragraf 2 Abs. 1 KI-MIG ist die Bundesnetzagentur die zentrale Marktüberwachungsbehörde mit Auffangzuständigkeit, also überall dort zuständig, wo nichts anderes bestimmt ist. Für die große Mehrheit der KMU ist damit die Bundesnetzagentur der Ansprechpartner. Sie:
- überwacht die Einhaltung der Verordnung auf dem deutschen Markt
- betreibt den KI-Service-Desk und den KI-Compliance-Kompass als Orientierungsangebote
- betreibt seit dem 2. August 2026 eine kostenlose zentrale Beschwerdestelle nach Paragraf 8 KI-MIG, an die sich jede natürliche oder juristische Person über ein Online-Formular wenden kann
- entscheidet in Marktüberwachungssachen über eine unabhängige dreiköpfige KI-Marktüberwachungskammer (Paragraf 4 KI-MIG)
Beim KoKIVO, dem Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für die KI-Verordnung nach Paragraf 5 KI-MIG, ist die einheitliche Auslegung angesiedelt. Es ist gesetzlich errichtet und organisatorisch noch im Aufbau.
Ausnahmen von der Zuständigkeit regelt Paragraf 2 KI-MIG ausdrücklich: Für KI in direktem Zusammenhang mit einer regulierten Finanztätigkeit ist die BaFin zuständig, wobei KI im Personalbereich auch bei Banken und Versicherungen bei der Bundesnetzagentur bleibt. Für Anhang-I-Produkte bleiben die dafür bereits zuständigen Marktüberwachungsbehörden zuständig, für Landesbehörden und Medien die Landesbehörden. Bei Überschneidungen mit der DSGVO bleiben die Datenschutzaufsichtsbehörden vollumfänglich zuständig; ein One-Stop-Shop existiert hier nicht.
Seit wann kann sanktioniert werden?
Der Sanktionsrahmen des Artikels 99 ist seit dem 2. August 2025 anwendbar, mit Ausnahme des Artikels 101 für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, der seit dem 2. August 2026 gilt. Die Marktüberwachungs- und Durchsetzungsbefugnisse aus Kapitel IX greifen seit dem 2. August 2026.
Sanktioniert werden kann allerdings nur, was auch anwendbar ist. Für Artikel 26 heißt das: erst ab dem 2. Dezember 2027 beziehungsweise dem 2. August 2028. Für Artikel 5 und Artikel 50 dagegen: jetzt.
Die Durchsetzungsrealität im August 2026
Dieser Abschnitt fehlt in den meisten Übersichten, und er ist der wichtigste für eine nüchterne Risikoeinschätzung.
EU-weit sind bislang keine förmlichen Verfahren, Durchsetzungsmaßnahmen oder Bußgelder nach dem EU AI Act dokumentiert. Weder die Übersicht der EU-Kommission zum Durchsetzungsrahmen noch unabhängige Tracker weisen Vorgänge aus. Die Pressemitteilung der Kommission vom 31. Juli 2026 zum Start der Durchsetzung kündigt Beschwerdekanäle an, keine laufenden Verfahren. Meldungen über ein angeblich erstes AI-Act-Bußgeld halten einer Prüfung an Primärquellen nicht stand. Auch nach Artikel 101 gegen GPAI-Anbieter läuft bislang nichts.
Hinzu kommt, dass der Aufbau in vielen Mitgliedstaaten noch nicht abgeschlossen ist. Nach dem Stand einer Erhebung vom Juni 2026 hatte erst rund ein Drittel der Mitgliedstaaten die zuständigen Behörden vollständig benannt. Deutschland hat mit dem KI-MIG Ende Juli 2026 nachgezogen.
Das reale Risiko liegt woanders. Für einen deutschen Mittelständler ist der wahrscheinlichste juristische Kontakt mit dem EU AI Act derzeit keine Behörde, sondern ein Wettbewerber oder ein Verband: eine Abmahnung nach dem UWG wegen fehlender Kennzeichnung KI-generierter Inhalte oder eines nicht gekennzeichneten Chatbots.
Drei Punkte dazu, sauber getrennt nach Sicherheitsgrad:
- Die Konstruktion über Paragraf 3a UWG, also die Einordnung der Transparenzpflichten aus Artikel 50 als Marktverhaltensregeln, wird in der Literatur überwiegend vertreten, ist aber gerichtlich ungeklärt. Eine Entscheidung dazu gibt es noch nicht.
- Der sichere Weg führt über die Paragrafen 5 und 5a UWG, also über Irreführung, und funktioniert ohne den EU AI Act. Das OLG Hamm hat am 12. Mai 2026 (Aktenzeichen 4 UKl 3/25) entschieden, dass Aussagen eines Chatbots eine geschäftliche Handlung des Betreibers sind, dass der Einwand der unvorhersehbaren Halluzination nicht durchgreift und dass allgemeine Hinweise wie „KI kann Fehler machen" nicht zuverlässig schützen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Revision zum BGH wurde zugelassen. Die Botschaft ist trotzdem eindeutig: Für Ihren Chatbot haften Sie schon heute, ganz ohne AI Act.
- Eine Abmahnwelle hat es bisher nicht gegeben. Dokumentierte Artikel-50-Abmahnungen sind nicht bekannt. Warnungen vor Massenkampagnen sind Risikoanalysen, keine Ereignisse. Die Wettbewerbszentrale hat allerdings seit dem 28. Juli 2026 ein eigenes Online-Formular für KI-Beschwerden und einen Leitfaden zur KI-Kennzeichnung veröffentlicht.
Die praktische Konsequenz: Wer knappe Compliance-Ressourcen priorisieren muss, beginnt nicht bei den Hochrisiko-Pflichten aus Artikel 26, die 2027 fällig werden, sondern bei Artikel 50 und bei den Verboten aus Artikel 5. Dort ist das Recht heute anwendbar, und dort gibt es einen aktiven privaten Durchsetzungsmechanismus.
Persönliche Haftung der Geschäftsführung
Der EU AI Act adressiert Organisationen und schafft keine unmittelbare persönliche Haftung für Geschäftsführung oder Vorstand. Die persönliche Dimension entsteht über das deutsche Gesellschaftsrecht.
Paragraf 43 GmbHG und Paragraf 93 AktG. Geschäftsführer einer GmbH müssen die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns anwenden. Wer bekannte Compliance-Risiken nicht adressiert, obwohl Informationen und Handlungsoptionen zur Verfügung standen, kann im Innenverhältnis in Regress genommen werden. Eine KI-spezifische Rechtsprechung dazu gibt es bislang nicht; die Einordnung folgt allgemeinen Grundsätzen.
Empfehlung: Dokumentieren Sie, dass Sie als Führungskraft gehandelt haben, durch Verabschiedung einer KI-Richtlinie, durch die Beauftragung von Kompetenzmaßnahmen und durch regelmäßige Überprüfung des KI-Inventars. Das ist kein juristischer Schutzschild, aber es ist der Unterschied zwischen „wir haben nichts getan" und einer nachvollziehbaren Organisationsentscheidung.
Was die Bußgeldhöhe konkret beeinflusst
Wie bei der DSGVO gibt es auch beim EU AI Act keinen Automatismus zum Höchstbetrag. Die Bemessung orientiert sich an Faktoren wie:
- Schwere und Dauer des Verstoßes
- Anzahl der betroffenen Personen
- Vorsatz oder Fahrlässigkeit
- Kooperationsbereitschaft mit Behörden
- ergriffene Abhilfemaßnahmen
- frühere Verstöße
Für KMU kommt seit Juli 2026 hinzu, dass Artikel 99 Absatz 1 die Mitgliedstaaten ausdrücklich auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit kleiner Unternehmen verpflichtet. Die BaFin hat ihre Linie im Juli 2026 so zusammengefasst, dass der Auftrag der KI-Verordnung nicht Aufsicht, sondern Überwachung laute: risikobasierte Stichproben, Sanktionen als Ausnahme bei kooperativen Unternehmen. Das ist keine Garantie, aber ein Hinweis auf die Erwartungshaltung der Behörden.
Wo Ihr Geld tatsächlich am besten arbeitet
Ein ehrliches Kosten-Nutzen-Kalkül sieht 2026 anders aus als noch vor einem Jahr, und es kommt trotzdem zum gleichen Ergebnis.
Nicht mehr haltbar ist die Rechnung „ohne Schulung droht ein Bußgeld nach Artikel 99 Absatz 4". Artikel 4 steht dort nicht, und diese Rechnung haben wir aus diesem Beitrag entfernt.
Was bleibt, ist handfester:
- Artikel 50 ist heute anwendbar und steht in der 15-Millionen-Stufe. Ein Team, das die Kennzeichnungspflichten nicht kennt, produziert Verstöße im Tagesgeschäft, im Marketing, im Kundenservice, auf der Website.
- Artikel 5 ist seit Februar 2025 anwendbar und steht in der 35-Millionen-Stufe. Emotionsanalyse im Callcenter oder Aufmerksamkeitsmessung in Schulungen sind Beispiele, die in KMU real vorkommen und schlicht verboten sind.
- Die Aufsicht über Artikel 4 läuft, es gibt eine öffentliche Beschwerdestelle, und fehlende Kompetenz wirkt als Organisationsverschulden in Diskriminierungs-, Wettbewerbs- und Haftungsfällen.
- Der wettbewerbsrechtliche Pfad ist der schnellste. Eine Abmahnung braucht keine Behörde und keine Frist, nur einen aufmerksamen Wettbewerber.
Kompetenz im Team ist damit keine Versicherung gegen ein Artikel-4-Bußgeld, das es nicht gibt. Sie ist die Maßnahme, die verhindert, dass Ihre Leute in die Tatbestände laufen, die tatsächlich sanktioniert sind.
Was jetzt sinnvoll ist
Der Bußgeldrahmen des EU AI Act ist real, aber er hängt nicht an den Pflichten, an die ihn viele Übersichten hängen. Wer die Zuordnung kennt, priorisiert richtig: Artikel 5 und Artikel 50 sind heute anwendbar, Artikel 26 kommt im Dezember 2027, und Artikel 4 verlangt seit Februar 2025 dokumentierte Maßnahmen, ohne selbst eine Bußgeldnorm zu sein.
Was alle drei Ebenen verbindet, ist dasselbe: Ihre Leute müssen wissen, was sie tun. Forefront AI setzt genau dort an, mit vier Bausteinen:
- Schulung: fünf Module zum EU AI Act auf dem Stand der seit dem 27. Juli 2026 geltenden Rechtslage, rollenbasiert und für deutsche KMU gemacht
- AI Lab: 166 deutsche Prompts für den Arbeitsalltag
- AI-Sprechstunde: monatlich, für Ihre konkreten Fälle
- Nachweis-Center: ein internes Register mit Art, Anbieter, Inhalt, Datum und geplanter Wiederholung je Person, also genau die Dokumentationsform, die die EU-Kommission für Artikel 4 beschreibt. Ein Zertifikat ist gesetzlich nicht vorgeschrieben; unseres ist Teil dieser Dokumentation und per QR-Code prüfbar.
Informieren Sie sich auf unserer Leistungsseite oder nehmen Sie direkt Kontakt auf. Wir zeigen Ihnen in zwanzig Minuten, wo Ihr Unternehmen heute steht und welche Pflicht bei Ihnen zuerst zieht.

